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Bebauungsplan Mainstockheimer Weg III

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Die Gemeinde Biebelried hat in ihrer Sitzung am 30.07.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Mainstockheimer Weg III", OT Biebelried, beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst werden ( 13 b und 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
Bei der Gemeinde Biebelried gehen kontinuierlich Anfragen nach Bauplätzen ein; es besteht eine starke Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfamilienhäuser.
Die Gemeinde Biebelried will mit der Ausweisung der WA-Flächen dem dringenden Bedürfnis nach Wohnbauplätzen Rechnung tragen.
Biebelried stellt mit seiner günstigen Lage zur den Verkehrsachsen B 8, BAB A3 und BAB A 7 einen attraktiven Wohnstandort im Landkreis Kitzingen, aber auch im Einzugsbereich von Würzburg, dar.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Mainstockheimer Weg III", OT Biebelried liegt unmittelbar an der Bundesstraße B 8 an. Das Plangebiet wird begrenzt

  • im Nordwesten durch die Fortsetzung der Straße "Mainstockheimer Straße"

  • im Nordosten durch die Bundesstraße B 8

  • im Südosten durch den bestehenden Wirtschaftsweg

  • im Südwesten durch das bestehende Baugebiet "Am Mainstockheimer Weg"

Im einzelnen liegen folgende Grundstücke der Gemarkung Biebelried im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Lageplan siehe hier) :

  • Flurnr. 9057 - Lage Kleesberg

  • Flurnr. 9057/2 - Lage Kleesberg

  • Flurnr. 9058 - landwirtschaftlicher Weg in der Lage Kleesberg

  • Flurnr. 9007/1 - Lage Bildstock

  • Flurnr. 9059/1 - landwirtschaftlicher Weg in der Lage Kleesberg

  • Flurnr. 9057/1 (Teilfläche) - landwirtschaftlicher Weg in der Lage Kleesberg (Fortsetzung der "Mainstockheimer Straße"

Öffentliche Auslegung

Der vom Ingenieurbüro Arz, Würzburg, ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes "Am Mainstockheimer Weg III", OT Biebelried, (als Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) der Gemeinde Biebelried in der Fassung vom 12.11.2019 wird
in der Zeit vom 30.12.2019 bis 31.01.2020
öffentlich ausgelegt. Sie können die folgenden Planunterlagen während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 23, einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Internet vollständig mit Ausnahme der Unterlage DIN 4109-1 informieren:

Planunterlage Bebauungsplan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen vom 12.11.2019, Büro Arz, Würzburg

Begründung vom 12.11.2019, Büro Arz, Würzburg

Begründung zum Grünordnungsplan vom 12.11.2019, Büro Struchholz, Veitshöchheim

Schallimmissionsprognose vom 23.01.2019, Büro Wölfel, Höchberg

1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes Biebelried (zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes) vom 12.11.2019 mit Begründung , Büro Arz, Würzburg

Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 29.10.2019, Büro Struchholz, Veitshöchheim

Merkblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO"

DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen des DIN-Normenausschusses Bauwesen (NABau), Arbeitsausschuss NA 005-55-74 AA "DIN 4109", (mit DIN 4109-2:2016-07, DIN 4109-4:2016-07, DIN 4109-32:2016-07, DIN 4109-33:2016-07, DIN 4109-34:2016-07, DIN 4109-35:2016-07 und DIN 4109-36:2016-07 Ersatz für DIN 4109 Berichtigung 1:1992-08; mit DIN 4109-2:2016-07 und DIN 4109-4:2016-07 Ersatz für DIN 4109:1989-11 und DIN 4109/A1:2001-01; teilweiser Ersatz für DIN 4109 Beiblatt 2:1989-11)

Diese Planunterlage können Sie nur direkt in der VGem Kitzingen einsehen. Ein Versand bzw. ein Herunterladen dieser DIN-Norm ist aus Gründen des Urheberrechts nicht möglich.

Bekanntmachung zur Öffentlichen Auslegung vom 10.12.2019, lfd. Nr. 10 - 6102.2.15||518631 mit Anlage

Während der Auslegungszeit können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen in 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, zum Bebauungsplanentwurf vorbringen.
Für eine Stellungnahme in elektronischer Form gilt folgendes:
Der Versand von einfachen E-Mails hat keine schriftformersetzende Wirkung.
E-Mails haben nur dann eine schriftformersetzende Wirkung, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ( 2 Nr. 3 Signaturgesetz) versehen sind.

Für Behörden und Träger öffentlicher Belange:

Bei Bedarf können Sie sich die Planung zusenden lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an unser Planungsbüro:
ARZ INGENIEURE GmbH & Co. KG
Kühlenbergstr. 56
97078 Würzburg
Tel.: 09 31 / 2 50 48-0
Fax: 09 31 / 2 50 48-29

Hinweise

  • Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist ( 4 a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

  • Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Für weitere Fragen:

Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen auch gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Rufen Sie Herrn Dürrlauf doch einfach an (Tel. +49 (9321) 9166-100) !
Wir empfehlen aus Datenschutzgründen, keine personenbezogenen Informationen per Mail zu versenden.

Öffnungszeiten und Termin- vereinbarungen

Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen ist für den Publikumsverkehr geöffnet:

MO - FR:
Vormittags: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Nachmittags: nur mit Terminvereinbarung

Sie können uns vormittags zu den genannten Zeiten ohne Terminvereinbarung aufsuchen.
Zusätzlich können Termine für den Nachmittag direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Wir empfehlen weiterhin, das Bürgerserviceportal zu nutzen.

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