Bauamt
... wenn Sie bauen möchten ...
Zur schnellstmöglichen Bearbeitung und zur Beschleunigung Ihres Bauvorhabens legen Sie uns bitte einen vollständigen Bauantrag vor.
Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:
Aktueller Lageplan des Baugrundstückes im Maßstab M 1: 1.000 (nicht älter als ein halbes Jahr) mit einem Auszug aus dem Katasterwerk (erhältlich beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg mit Außenstelle Kitzingen, Ritterstraße 25, 97318 Kitzingen, Tel. +49 9321 1351 0).
Bauzeichnungen im Maßstab 1:100. Bauzeichnungen müssen genau bemaßt sein (Dachneigung, Breite und Wandhöhe sowie Firsthöhe des Gebäudes). Es ist auf die richtige Darstellung des Geländes zu achten. Die benachbarte Bebauung ist korrekt darzustellen.
Baubeschreibung
Angaben über die Grundstücksentwässerung und die Wasserversorgung
evtl. Erklärung des Nachbarn zur Abstandsflächenübernahme (Die Einhaltung von Abstandsflächen wird auch im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft.)
Alle Anträge auf Baugenehmigung oder Vorbescheid, sowie die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind jeweils dreifach nur unter Verwendung der o. g. Vordrucke einzureichen. Die Planmappen sollen in den Farben grün (Urschrift), rot (Ausfertigung für den Bauherrn nach der Genehmigung) und beige (Ausfertigung für die Gemeinde) gehalten sein.
Bundesnaturschutzgesetz
Eingriffsgenehmigung und Artenschutzrecht bei genehmigungsfreien Bauvorhaben
Für Eingriffe in Natur und Landschaft, die keiner anderweitigen behördlichen Zulassung oder einer Anzeige bedürfen, ist nunmehr eine Eingriffsgenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt Kitzingen) erforderlich.
Bitte beachten Sie bei der Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im unbeplanten Innenbereich auch das Artenschutzrecht (CLICK zum weiterlesen) . . .
Privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich
Die Prüfung solcher Bauvorhaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird immer umfangreicher. Diese Prüfverfahren nehmen Zeit in Anspruch und können evtl. den Baubeginn bzw. die Baugenehmigung verzögern.
Bitte nehmen Sie deshalb bereits in einem frühen Planungsstadium mit der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Kitzingen) zur Klärung anstehender naturschutz- und ggf. auch artenschutzrechtlicher Belange Kontakt auf.
"Spezialfälle"
Bei "Spezialfällen" wie z. B. Sonderbauten, Abbruchanzeigen oder ähnlichem erkundigen Sie sich bitte vor der Einreichung Ihrer Unterlagen bei Ihrem Architekten oder bei uns nach den benötigten Unterlagen, da hier evtl. noch zusätzlich andere Vordrucke einzureichen sind.
Wo bekommen Sie die notwendigen Vordrucke?
Vordrucke, mit denen Sie ein Bauvorhaben beantragen können, sind im Schreibwarenhandel erhältlich oder wie folgt:
Bauantrag
Einen Vordruck finden Sie auf der Internet-Seite der Bayerischen Staatsregierung.
Beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung finden Sie einen Antrag auf Katatsterauszug.
Erhebungsbogen zur Bautätigkeitsstatistik
Sie können den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen schnell und komfortabel online ausfüllen und anschließend ausdrucken
Sie können sich Blanko-Erhebungsbögen für die Baugenehmigungs- oder Abgangsstatistik ausdrucken
Sie können sich die Erläuterungen für die Baugenehmigungs- oder Abgangsstatistik ausdrucken
Für weitere Fragen:
Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen auch gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Rufen Sie Frau Taub doch einfach an (Tel. +49 (9321) 9166-107) !
Wir empfehlen aus Datenschutzgründen, keine personenbezogenen Informationen per Mail zu versenden.