Gewerbeamt
wenn Sie ein Gewerbe an-, ab- oder ummelden . . .
Allgemeines
Anzeigepflichtig sind die Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, sowie die Übernahme eines bestehenden Betriebes durch einen anderen Gewerbebetreibenden.
Eine Gewerbeummeldung ist notwendig, wenn der Gewerbebetrieb innerhalb einer Mitgliedsgemeinde verlegt wird oder sich die Art oder der Umfang des Gewerbes ändert.
Eine Gewerbeabmeldung ist bei einer vollständigen Aufgabe oder Verlegung des Betriebes in eine andere Gemeinde erforderlich.
Die Kosten einer An-, Ab- oder Ummeldung betragen jeweils EUR 12,50.
Was müssen Sie beachten?
Bei Ihrer ersten Gewerbeanmeldung müssen wir Ihre Identität und auch die Richtigkeit Ihrer Angaben zum Betriebsinhaber anhand Ihres Reisepasses oder Personalausweises prüfen. Ihr persönliches Erscheinen ist daher bei der ersten Anmeldung erforderlich. Bitte bringen Sie dazu Ihren Pass oder Ausweis mit.
Sie erhalten dann die Anmeldebestätigung gleich ausgehändigt.
Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie die Betriebsstätte Ihres Gewerbes in einer unserer Mitgliedsgemeinde errichten wollen; Ihr Wohnsitz ist nicht entscheidend!
Wichtig ist die genaue Bezeichnung der angemeldeten Tätigkeit!
Nur bei uns möglich:
wo? |
wann? |
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Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen |
MO - MI: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Für weitere Fragen:
Bitte wenden Sie sich an Frau Mölter
(Tel. 0 93 21 / 91 66 -111).
Wir empfehlen aus Datenschutzgründen, keine personenbezogenen Informationen per Mail zu versenden.