Gewerbeamt

wenn Sie ein Gewerbe an-, ab- oder ummelden . . .

Allgemeines

  • Anzeigepflichtig sind die Neuerrichtung von Gewerbebetrieben (Haupt- und Zweigniederlassungen sowie unselbstständige Zweigstellen), wenn sich der Betriebssitz in einer unserer Mitgliedsgemeinden befindet (Gewerbeanmeldung).

  • Eine Gewerbeummeldung ist auf jeden Fallnotwendig, wenn der Gewerbebetrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird, sich die Art oder der Umfang des Gewerbes oder der Name des Gewerbetreibenden/des Gewerbebetriebes ändert.

  • Eine Gewerbeabmeldung ist bei einer vollständigen Aufgabe oder einer Verlegung des Betriebes in eine andere Gemeinde, beim Übergang nach dem Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung), beim Wechsel der Rechtsform (z. B. eine GbR löst sich auf und wird als Einzelunternehmen fortgeführt) sowie bei der Übergabe des Gewerbebetriebes (Erbfolge, Kauf, Pacht) erforderlich.

  • Sie sind immer verpflichtet, jede Änderung, die bei Ihnen sowie bei Ihrem Gewerbebetrieb eintritt, unverzüglich mitzuteilen.

  • Die Kosten betragen
    - EUR 35,00 für eine Anmeldung
    - EUR 30,00 für eine Ab- oder Ummeldung

Was müssen Sie beachten?

  • Die Gewerbean-, -um- und -abmeldungen müssen Sie persönlich in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Gewerbeamt, vornehmen. Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich, um Ihre Identität und auch die Richtigkeit Ihrer Angaben zum Betriebsinhaber anhand Ihres Reisepasses oder Personalausweises zu prüfen sowie um weitere Fragen mit Ihnen zu klären. Bitte bringen Sie dazu Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.

  • Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie die Betriebsstätte Ihres Gewerbes in einer unserer Mitgliedsgemeinde errichten wollen; Ihr Wohnsitz ist nicht entscheidend!

  • Wichtig ist die genaue Bezeichnung der angemeldeten Tätigkeit!

Nur bei uns möglich:

wo?

wann?

Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
Friedrich-Ebert-Str. 5
97318 Kitzingen

MO - FR 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
oder nach Terminabsprache

Für weitere Fragen:

Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen auch gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Rufen Sie Frau Mölter doch einfach an (Tel. +49 (9321) 9166-111) !
Wir empfehlen aus Datenschutzgründen, keine personenbezogenen Informationen per Mail zu versenden.

Öffnungszeiten und Termin- vereinbarungen

Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen ist für den Publikumsverkehr geöffnet:

MO - FR:
Vormittags: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Nachmittags: nur mit Terminvereinbarung

Sie können uns vormittags zu den genannten Zeiten ohne Terminvereinbarung aufsuchen.
Zusätzlich können Termine für den Nachmittag direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Wir empfehlen weiterhin, das Bürgerserviceportal zu nutzen.

Bürger-Service-Portal

ONLINE.ANTRAG schnell & sicher

Für viele Lebenssituationen können Sie Online-Anträge stellen. Sie können Formulare abrufen & speichern, diese bearbeiten und sie dann per Mail an uns senden. Sollte im Einzelfall noch eine Originalunterschrift von Ihnen benötigt werden, erhalten Sie eine Nachricht.

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