Trinkwasserversorgung der Gemeinde Mainstockheim
Wasserversorgung der Gemeinde Mainstockheim
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001);
Veränderungen der Wasserbeschaffenheit;
Duldung des Landratsamtes Kitzingen für eine Abweichung vom Grenzwert des Indikatorparameters Sulfat für die Trinkwasserversorgungsanlage Mainstockheim
Die Gemeinde Mainstockheim versorgte alle Haushalte im Gemeindegebiet in den letzten Jahrzehnten mit Trink- und Brauchwasser aus dem Tiefbrunnen an der Dettelbacher Straße und mit Wasser aus den Wiesengrundquellen. Durch die Mischung der Wasser aus beiden Einrichtungen konnte der seit 01.11.2011 erstmals festgelegte Grenzwert für den Parameter Sulfat von 250 mg/l im Versorgungsnetz grundsätzlich eingehalten werden.
2014 wurde ein neuer Tiefbrunnen 2 niedergebracht, 2015 der bestehende Tiefbrunnen an der Dettelbacher Straße (jetzt: Tiefbrunnen 1) saniert. Mit Ablauf des 31.12.2016 mussten die Wiesengrundquellen vom Netz genommen werden, da diese nicht den technischen Standards entsprachen, ihre Schüttung zum Betrieb der Trinkwasserversorgung nicht ausreichte und die Erlaubnis für die Entnahme von Wasser endete.
Seit 01.01.2017 ist deshalb die Wasserversorgung der Gemeinde Mainstockheim alleine aus den Tiefbrunnen 1 und 2 zu betreiben:
Damit ändert sich die Zusammensetzung der Wasserbeschaffenheit:
Beide Brunnen erschließen das gleiche Grundwasser, deshalb stand nur noch Trinkwasser mit einem Sulfatgehalt von über 250 mg/l zur Verfügung. Durch den Bau der Sulfatreduzierungsanlage wird dieser künftig auf deutlich unter 250 mg/l reduziert.
Trinkwasserqualität
Der Gesamthärtegrad liegt damit (statt wie bisher bei 37,9 dH) bei 42,4 dH und ist wie bisher in den Härtebereich "hart" nach deutschem Waschmittelgesetz einzuordnen; für den Tiefbrunnen 2, der seit 01.01.2017 ausschließlich die Trinkwasserversorgung speist, wurden im August 2016 folgende Werte ermittelt:
Sulfat (SO42): 410,0 mg/l
(bisherige Gesamtwasserqualität: 330,0 mg/l)
Calcium (Ca2+): 240,0 mg/l
(bisherige Gesamtwasserqualität: 208,0 mg/l)
Magnesium (Mg2+): 039,2 mg/l
(bisherige Gesamtwasserqualität: 039,1 mg/l)
Zu den Einzel-Ergebnissen dieser Untersuchung siehe unten.
Das Landratsamt Kitzingen hat mit Bescheid Nr. 31-5140/01.1 vom 27.01.2017 eine Duldung für die Abweichung vom Grenzwert (250 mg/l) des Indikatorparameters Sulfat von der TrinkwV ausgesprochen: Dabei darf die Gemeinde Mainstockheim Wasser aus den Brunnen "Tiefbrunnen 1" und "Tiefbrunnen 2" mit einem Sulfatgehalt bis maximal 500 mg/l als Trinkwasser an die Verbraucher abgeben.
Die Duldung ist bis längstens 31.12.2026 befristet und steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass sich künftig Möglichkeiten bieten, die es der Gemeinde Mainstockheim mit einem vertretbaren Aufwand ermöglichen, den Verbrauchern Trinkwasser zur Verfügung zu stellen, das beim Parameter Sulfat den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.
Aus gesundheitlich-hygienischer Sicht entsprechen beide Brunnen (ausgenommen Sulfat) den Anforderungen der TrinkwV 2001. Das Landratsamt Kitzingen hat festgestellt, dasseine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist, Reinheit und Genusstauglichkeit des Trinkwassers nicht beeinträchtigt sind,
bei Sulfatgehalten bis 500 mg/l eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu erwarten ist. Trinkwasser mit einem Sulfatgehalt bis zu 500 mg/l ist für die Zubereitung von Säuglingsnahrung gesundheitlich unbedenklich.
Die Gemeinde Mainstockheim denkt derzeit die Planung einer Enthärtungsanlage zur Sulfatreduzierung an: Durch das dann weichere Wasser bestünde auch eine merkliche Verbesserung beim Endverbraucher.
WASSERUNTERSUCHUNG AUF RADIOAKTIVITÄT vom 05.02.20

Materialien für die Trinkwasserinstallation
Auf 10 Abs. 3 der Wasserabgabesatzung (WAS) wird hingewiesen:
Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel DIN-DVGW, DVGW- oder GS-Zeichen) bekundet, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Installationsbetrieben werden hiermit Informationen (Empfehlungen) zur Verfügung gestellt, die es ermöglichen, das für die Trinkwasserqualität am besten geeignete Material für Anlagen des Grundstückseigentümers (= Verbrauchsleitungen) zur Trinkwasserversorgung auswählen zu können:
Geeignete Rohrleitungsmaterialien für die Hausinstallation sind Leitungen aus Edelstahl, Kunststoff oder verzinntem Stahlrohr.
Auf keinen Fall sollte verzinkter Stahl verwendet werden.
Von der Installation von dezentralen Enthärtungsanlagen über Ionentauscher auf Kochsalzbasis wird bei Vorhandensein von "Altinstallationsleitungen" im Haushalt abgeraten.
Ionentauscher auf Kochsalzbasis entnehmen dem Wasser lediglich seine Härtebildner, die von Bedeutung für das Korrosionsverhalten des Wassers sind. Die Härtebildner werden ausgetauscht gegen Natriumionen. Diese führen dann zu einem noch korrosiveren Wasser, wodurch bei ungeeigneten Rohrleitungsmaterialien vermehrt mit Leitungsschäden durch Lochfraß zu rechnen ist.
Eine private Enthärtungsanlage sollte nur installiert werden, wenn die Rohrleitungsmaterialien für die dann resultierende Wasserzusammensetzung geeignet sind. Die Wahl des zu wählenden Rohrleitungswerkstoffes für den Einbau einer privaten Enthärtungsanlage ist abhängig vom gewählten Enthärtungsziel. Eine allgemeine Empfehlung des Rohrwerkstoffes kann deshalb nicht gegeben werden.
Umfassende Untersuchungen (TrinkwV)
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