Passamt
. . . wenn Sie neue Papiere benötigen . . .
Ihre Antrags- und Abholmöglichkeiten:
wo? |
wann? |
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Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen |
MO - FR 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Antragsstellung
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Bei der Beantragung eines Passes ist vom Passbewerber ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen. Der Passbewerber muss zweifelsfrei erkennbar sein. Das Lichtbild ist in einer Größe von 45 X 35 Millimeter in Hochformat ohne Rand abzugeben, wobei das Gesicht in einer Höhe von mind. 32 Millimeter darzustellen ist. Diese speziellen Lichtbilder erstellt jeder Fotograf.
Bei Personen unter 16 bzw. 18 Jahren ist der Personalausweis- bzw. der Reisepassantrag von beiden Elternteilen (bzw. Erziehungsberechtigten) persönlich mit zu unterschreiben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einverständniserklärung.
Sofern wir erstmals für Sie Ausweispapiere ausstellen, ist uns eine Personenstandsurkunde vorzulegen, aus der Ihre Namensführung hervorgeht.
Gebühren sind bei der Antragsstellung zu entrichten, die Übersicht hierzu finden Sie am Ende dieser Seite.
... rund um Ihre neuen Papiere ...
Derzeit dauert die Fertigstellung eines regulären Personalausweises etwa vier Wochen. Für einen Reisepass ist je nach Auftragslage der Bundesdruckerei mit 4 bis 10 Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen.
Wenn es Ihnen sehr eilt: Ein Expresspass liegt 3 Werktage nach Antragsstellung zur Abholung bereit, die Antragsstellung muss dabei bis spätestens 11:30 Uhr erfolgt sein.
Für Viel-Reisende: Der "normale Euro-Pass" hat 32 Seiten, er ist auch mit 48 Seiten erhältlich.
Sie haben Fragen zu Reise- und Sicherheitshinweisen - hier finden Sie Informationen des Auswärtigen Amts . .
Abholen der neuen Papiere
Eine Statusabfrage können Sie in unserem Bürgerservice-Portal online (Statusabfrage Ausweis) vornehmen.
Sie können Ihre Papiere nicht selbst abholen? Mit einer Bevollmächtigung können Sie eine Vertrauensperson zur Abholung beauftragen. Hier finden Sie ein entsprechendes Formular.
Papiere abgelaufen, aber Urlaub vor der Tür?
Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.
Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): www.bundespolizei.de
eiD-Karte für Unionsbürger
Eine englisch-sprachige Informationsbroschüre im pdf-Format finden Sie auf der Seite www.personalausweisportal.de.
Voraussetzungen: Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte beantragen. Eine Antragstellung unter 16 Jahren ist nicht möglich. Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung unbedingt erforderlich. Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Bearbeitungsdauer: Aus technischen Gründen kann die Produktionszeit zwischen vier und mehreren Wochen betragen. Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person erfolgen. Hierzu müssen Sie jedoch eine entsprechende Vollmacht ausstellen.
Gültigkeit: Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.
Wichtige Hinweise: Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen. Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte auch bestimmte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert. Bei Verlust der eID-Karte ist unverzüglich die eID-Kartenbehörde zu verständigen. Lassen Sie dort oder über den telefonischen Sperrnotruf (gebührenpflichtig 116 116) umgehend ihre Online-Ausweisfunktion sperren.
Die Gebühren in der Übersicht
Papier |
Gebühr |
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Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) |
10,00 € |
Vorläufiger Reisepass (ein Jahr gültig) |
26,00 € |
Unter 24 Jahren (Papiere 6 Jahre gültig): | |
Personalausweis |
22,80 € |
Reisepass |
37,50 € |
Reisepass im Expressverfahren |
69,50 € |
Reisepass mit 48 Seiten |
59,50 € |
Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren |
91,50 € |
Ab 24 Jahren (Papiere 10 Jahre gültig): | |
Personalausweis |
37,00 € |
Reisepass |
70,00 € |
Reisepass im Expressverfahren |
102,00 € |
Reisepass mit 48 Seiten |
92,00 € |
Reisepass mit 48 Seiten, im Expressverfahren |
124,00 € |
eiD-Karte |
37,00 € |
ONLINE-Funktionen des neuen Personalausweises
Wussten Sie schon, dass Sie die Online-Ausweisfunktion auch mit immer mehr Smartphones und Tablets nutzen können?
Für weitere Fragen:
Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen auch gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Rufen Sie Frau Uhl doch einfach an (Tel. +49 (9321) 9166-112) !
Wir empfehlen aus Datenschutzgründen, keine personenbezogenen Informationen per Mail zu versenden.