Aktuelle Nachrichten
21.01.2023 Stellenausschreibung
Die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen bildet ab September 2023 wieder einen Auszubildenden (m/w/d) oder einen Beamtenanwärter (m/w/d) aus. Wenn Sie sich für diese Ausbildung bewerben möchten, bitte dem Link folgen:
01.12.2022 BayernApp
Papierformulare und Behördengänge – das muss nicht sein! Mithilfe der BayernApp können Sie komfortabel per Smartphone mit Ihrer Verwaltungsbehörde in Kontakt treten. Staatliche und kommunale Serviceleistungen lassen sich so mobil abrufen.
Ihr digitales Postfach erreichen Sie jederzeit und überall. Damit ermöglichen wir Ihnen den sicheren Empfang von Nachrichten Ihrer Behörde.
12.09.2022 Onlineverfahren (OZG)
Die Verwaltungsgemeinschaft hat mit Unterstützung des Freistaats Bayern zwischenzeitlich 62 Onlineverfahren über das BayernPortal und den komXformularCenter verfügbar gestellt.
Diese Onlineverfahren können Ihnen so manchen Behördengang ersparen.
24.08.2022 geänderte Öffnungszeiten
Die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen hat ihre Öffnungszeiten ab dem 01.09.2022 geändert.
Diese sind dann:
Montag bis Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr; Nachmittags nur mit Terminvereinbarung
22.04.2022 komXformularCenter
Um Ihnen möglichst viele Behördengänge zu ersparen bieten wir Ihnen die Nutzung unseres Formularcenters an. Hier können Sie eine Vielzahl von Anträgen stellen.
Soweit hierzu eine Feststellung Ihrer Person oder Ihre Unterschrift erforderlich ist (schriftformersetzend), können Sie sich mit Ihrer BayernID oder Ihrem neuen Personalausweis (nPA) mit der eID ausweisen.
Nutzen Sie diese bequeme Möglichkeit mit Ihrer Behörde in Kontakt zu treten und ersparen Sie sich so manchen Behördengang.
03.03.2022 Grundsteuerreform Bayern (ergänzt 22.04.2022/09.12.2022)
Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit
vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Januar 2023
bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.
Flyer (seit 22.04.2022)
FAQ (seit 22.04.2022)
Weitere Informationen finden Sie auf www.grundsteuer.bayern.de
27.11.2021 Abfallberater informieren:
Abfuhrkalender 2022 wird verteilt
Derzeit werden die Müll-Abfuhrkalender für das kommende Jahr verteilt. Zugestellt werden die Kalender wieder durch die Briefträger der Deutschen Post. Bis zum 11. Dezember sollte jeder Haushalt ein Exemplar für seine Gemeinde bekommen haben.
Kalender downloaden und abfallwelt-App
Parallel zur Verteilung werden die 2022er Kalender auch auf www.abfallwelt.de eingestellt. Dort kann man sich seinen Kalender als PDF-Datei herunterladen. Zudem stehen die neuen Abfuhrtermine fürs kommende Jahr rechtzeitig in der abfallwelt-App bereit. Die App der Abfallberater, die u.a. zuverlässig an die Müllabfuhr erinnert, gibt es kostenlos für Smartphones und Tablets, die mit iOS, Android und Windows Phone laufen.
Nach den Weihnachtsfeiertagen liegen die Abfuhrkalender auch wieder bei allen Gemeindeverwaltungen im Kreis Kitzingen aus.
Informationen zu Corona Bayern
26.09.2021 vorläufige Wahlergebnisse im Landkreis Kitzingen
20.09.2021 Bewegungsförderung für Kinder in Bayern
27.08.2021 Unwetter 07/21 - Geschädigte Gewerbebetriebe
Der Freistaat Bayern gewährt zur Linderung akuter Notlagen und zur Beseitigung entstandener Schäden finanzielle Soforthilfen für gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe sowie gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur, die von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Juli 2021“ geschädigt sind, zur Erhaltung der Betriebe und Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit.
Hier finden Sie die Richtlinie und das Antragsformular
26.08.2021 Gigabitrichtlinie: Start Nacherkundung Biebelried
Die Gemeinde Biebelried beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR)".
Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).
Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des bayerischen Breitbandzentrums.
Alle aktuellen Informationen zu unserem Förderfortschritt und wichtige Dokumente erhalten Sie auf der folgenden Seite:www.gigabitbayern.de/lkr-kitzingen-west
Baukindergeld
Die Möglichkeit die KfW-Leistung zu erhalten endet in absehbarer Zeit. Baugenehmigung oder Bestätigung der Genehmigungsfreistellung müssen bis spätestens 31.03.2021 erteilt sein. Bitte bedenken Sie diese Vorgabe, wenn Sie Baukindergeld beantragen möchten. Bauanträge sollten möglichst Mitte bis Ende Februar bei der Gemeindeverwaltung vollständig vorliegen. Informationen finden Sie unter www.kfw.de unter dem Stichwort "Baukindergeld".
Genehmigungsfreie Vorhaben
Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im unbeplanten Innenbereich
Mit der Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 01.02.2021 werden gem. Art. 58 Abs. 2 BayBO nun auch Dachgeschossumbauten zu Wohnzwecken genehmigungsfrei. In diesem Zusammenhang machen wir auf die weiterhin gültigen und anzuwendenden Vorschriften des Artenschutzrechts aufmerksam. Hier erfahren Sie mehr . . .
Sie sind auf der Suche nach einem Bauplatz?
Hier finden Sie Informationen zum Bauplatzangebot unserer Mitgliedsgemeinden . . .
Markterkundung im Rahmen der GigabitR
Die Gemeinden der VGem Kitzingen beteiligen sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR)". Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).
Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des bayerischen Breitbandzentrums.
Alle aktuellen Informationen zu unserem Förderfortschritt und wichtige Dokumente erhalten Sie auf der folgenden Seite:www.gigabitbayern.de/lkr-kitzingen-west
Die erste Online-Regionalkonferenz
Die erste Online-Regionalkonferenz zur Erstellung des ILEK für die MainLand-Allianz brachte viele kreative Ideen:
Das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept für die Gemeinden der MainLand Allianz nimmt immer mehr Gestalt an.
Hier erfahren Sie mehr . . .
Informations-ARCHIV
Hier finden Sie ältere Informationen . . .