Süd-West, 3. Änderung
3. Änderung des Bebauungsplanes "Süd-West" der Gemeinde Sulzfeld a. Main
Die Gemeinde Sulzfeld a. Main hat in ihrer Sitzung am 9. Juni 2010 beschlossen, eine 3. Änderung des Bebauungsplanes "Süd-West" aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Sulzfeld a. Main:
Die Gemeinde Sulzfeld a. Main hat den Bebauungsplan am 08.10.2013 als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften sind am 27.12.2013 in Kraft getreten ( 10 Abs. 3 BauGB) und liegen einschließlich Begründung ständig öffentlich in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 24, aus.
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