1. Änderung des Bebauungsplanes Haselberg II
Geltungsbereich
Die Gemeinde Mainstockheim hat in ihrer Sitzung am 14.07.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Wunn" im Bereich des Haselbergs beschlossen.
Mit Beschluss vom 15.12.2016 wurde die Bezeichnung des Bebauungsplanes geändert: Der Bebauungsplan erhielt die Bezeichnung: "Wunn (mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Haselberg II)".
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Lageplan:
Rechtskraft
Die Gemeinde Mainstockheim hat den Bebauungsplan Wunn (mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Haselberg II) am 26.10.2017 für dieses Gebiet als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 21.12.2017 gemäß 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Dieser Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften traten mit dem Tage der Bekanntmachung am 21.12.2017 in Kraft ( 10 Abs. 3 BauGB).
Planunterlagen
Folgende Planunterlagen liegen einschließlich Begründung ständig öffentlich in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 24, aus; über die Planung können Sie sich auch hier auf unseren Internetseiten mit Ausnahme der Unterlage DIN 4109 - vollständig hier informieren und sich die entsprechenden Unterlagen herunter laden:
Satzung der Gemeinde Mainstockheim über den Bebauungsplan "Wunn (mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Haselberg II)" vom 21.12.2017 mit folgenden Bestandteilen und Anlagen
|
Planunterlage des Bebauungsplanes Wunn mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Haselberg: Zeichnerischer Teil und Festsetzungen vom 19.10.2017 (erg. 26.10.2017) im Maßstab 1:1.000 der Arbeitsgemeinschaft Architekten für Stadtplanung Konrad und Burger, Dettelbach und arc. grün, Kitzingen
|
Begründung zum Bebauungsplan vom 19.10.2017 der Architekten für Stadtplanung Konrad und Burger, Dettelbach
|
Umweltbericht Anlage zum Bebauungsplan Stand 19.06.2017 der Landschaftsarchitekten und Stadtplaner arc. grün, Kitzingen
|
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom Oktober 2016 der Ökologischen Arbeitsgemeinschaft Würzburg ÖAW, Büro für Ökologie, Natur- und Artenschutz, Biotopmanagement und Landschaftspflege, Würzburg
|
Schallimmissionen infolge Schienen- und Straßenverkehr vom 06.07.2017 des Sachverständigenbüros Tasch, für Schallschutz * Akustik * Bauphysik, Würzburg
|
Abwägung der Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit den umweltbezogenen Stellungnahmen sowie allen abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (Beschlüsse der Gemeinde Mainstockheim vom 01.06.2017)
|
Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichen Auslegung mit den umweltbezogenen Stellungnahmen sowie allen abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Beschlüsse der Gemeinde Mainstockheim vom 26.10.2017)
|
Zusammenfassende Erklärung vom 26.10.2017 der Landschaftsarchitekten und Stadtplaner arc. grün, Kitzingen
|
Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes vom 20.12.2017, Nr. 10 - 6102.4.12||467663
|
Für weitere Fragen:
Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen auch gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Rufen Sie Herrn Dürrlauf doch einfach an (Tel. +49 (9321) 9166-100) !
Wir empfehlen aus Datenschutzgründen, keine personenbezogenen Informationen per Mail zu versenden.