Bebauungsplan Wunn
Geltungsbereich
Die Gemeinde Mainstockheim hat in ihrer Sitzung am 14.07.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Wunn" im Bereich des Haselbergs beschlossen.
Mit Beschluss vom 15.12.2016 wurde die Bezeichnung des Bebauungsplanes geändert: Der Bebauungsplan erhielt die Bezeichnung: "Wunn (mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Haselberg II)".
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Lageplan:
Rechtskraft
Die Gemeinde Mainstockheim hat den Bebauungsplan Wunn (mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Haselberg II) am 26.10.2017 für dieses Gebiet als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 21.12.2017 gemäß 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Dieser Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften traten mit dem Tage der Bekanntmachung am 21.12.2017 in Kraft ( 10 Abs. 3 BauGB).
Planunterlagen
Folgende Planunterlagen liegen einschließlich Begründung ständig öffentlich in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 24, aus; über die Planung können Sie sich auch hier auf unseren Internetseiten mit Ausnahme der Unterlage DIN 4109 - vollständig hier informieren und sich die entsprechenden Unterlagen herunter laden:
Für weitere Fragen:
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