3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Darstellung von Sondergebietsflächen für eine Erddeponie der Deponieklasse DK 0 im Bereich des Autobahnkreuzes Biebelried
Die Gemeinde Mainstockheim hat in ihrer Sitzung am 27. September 2012 beschlossen, eine 3. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes hat zum einen die Darstellung von Sondergebietsflächen für eine Erddeponie der Deponieklasse DK 0 im Bereich des Autobahnkreuzes Biebelried zum Inhalt, zum anderen die Korrektur der Gemarkungsgrenzen, wie sie sich aus dem Flurbereinigungsverfahren Biebelried 3 ergeben.
Für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mainstockheim in der Fassung vom 14.02.2013 wurde die Genehmigung des Landratsamtes Kitzingen beantragt. Dieses hat mit Bescheid vom 16.07.2013, lfd. Nr. 61-610/10.1, eine Genehmigung ohne Auflagen erteilt.
Dieser Bauleitplan ist seit 05.08.2013 wirksam und liegt einschließlich Begründung sowie zusammenfassender Erklärung ständig öffentlich in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen aus. Jedermann kann diesen Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.