Bebauungsplan "Schelmsgraben", OT Biebelried
Die Gemeinde Biebelried hat
die Aufstellung einer 12. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen; Planungsinhalt ist die korrigierte Darstellung von WA-Flächen am östlichen Ortseingang des Ortsteiles Biebelried sowie
die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Schelmsgraben", OT Biebelried. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt unmittelbar an der Würzburger Straße bzw. an der Gemeindeverbindungsstraße (Flurnrn. 270 und 270/2 der Gemarkung Biebelried) an. Das Plangebiet wird begrenzt
im Norden durch die Würzburger Straße bzw. die Gemeindeverbindungsstraße (Flurnr. 270 und 270/2 der Gemarkung Biebelried)
im Osten durch die bestehenden Wirtschaftswege Flurnrn. 9100 und 9098 der Gemarkung Biebelried
im Westen durch den bestehenden Wirtschaftsweg Flurnr. 9105 der Gemarkung Biebelried
im Süden durch das Privatgrundstück Flurnr. 9099 der Gemarkung Biebelried
Im Einzelnen liegen folgende Grundstücke der Gemarkung Biebelried im Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Flurnr. 9104 - Lage Schelmsgraben
Flurnr. 9100 landwirtschaftlicher Weg in der Lage Schelmsgraben
Flurnr. 9101 - Lage Schelmsgraben
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich auch aus dem dieser Bekanntmachung anliegenden maßstäblichen Lageplan im Maßstab (1:2.500), der dessen wesentlicher Bestandteil ist; der Lageplan ist in Din A 4 auszudrucken, um maßstäblich zu sein.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
Bei der Gemeinde Biebelried gehen kontinuierlich Anfragen nach Bauplätzen ein; es besteht eine starke Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfamilienhäuser. Die Gemeinde Biebelried will mit der Ausweisung der WA-Flächen dem dringenden Bedürfnis nach Wohnbauplätzen Rechnung tragen.Biebelried stellt mit seiner günstigen Lage zur den Verkehrsachsen
B 8, BAB A3 und BAB A 7 einen attraktiven Wohnstandort im Landkreis Kitzingen, aber auch im Einzugsbereich von Würzburg, dar.
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