Bebauungsplan "Schelmsgraben", OT Biebelried

Die Gemeinde Biebelried hat

  • die Aufstellung einer 12. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen; Planungsinhalt ist die korrigierte Darstellung von WA-Flächen am östlichen Ortseingang des Ortsteiles Biebelried sowie

  • die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Schelmsgraben", OT Biebelried. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt unmittelbar an der Würzburger Straße bzw. an der Gemeindeverbindungsstraße (Flurnrn. 270 und 270/2 der Gemarkung Biebelried) an. Das Plangebiet wird begrenzt

  • im Norden durch die Würzburger Straße bzw. die Gemeindeverbindungsstraße (Flurnr. 270 und 270/2 der Gemarkung Biebelried)

  • im Osten durch die bestehenden Wirtschaftswege Flurnrn. 9100 und 9098 der Gemarkung Biebelried

  • im Westen durch den bestehenden Wirtschaftsweg Flurnr. 9105 der Gemarkung Biebelried

  • im Süden durch das Privatgrundstück Flurnr. 9099 der Gemarkung Biebelried

Im Einzelnen liegen folgende Grundstücke der Gemarkung Biebelried im Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Flurnr. 9104 - Lage Schelmsgraben
Flurnr. 9100 landwirtschaftlicher Weg in der Lage Schelmsgraben
Flurnr. 9101 - Lage Schelmsgraben

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich auch aus dem dieser Bekanntmachung anliegenden maßstäblichen Lageplan im Maßstab (1:2.500), der dessen wesentlicher Bestandteil ist; der Lageplan ist in Din A 4 auszudrucken, um maßstäblich zu sein.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
Bei der Gemeinde Biebelried gehen kontinuierlich Anfragen nach Bauplätzen ein; es besteht eine starke Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfamilienhäuser. Die Gemeinde Biebelried will mit der Ausweisung der WA-Flächen dem dringenden Bedürfnis nach Wohnbauplätzen Rechnung tragen.Biebelried stellt mit seiner günstigen Lage zur den Verkehrsachsen
B 8, BAB A3 und BAB A 7 einen attraktiven Wohnstandort im Landkreis Kitzingen, aber auch im Einzugsbereich von Würzburg, dar.

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