Bebauungsplan Mainstockheimer Weg, 1. Änderung
(Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Die Gemeinde Biebelried hat am 27.04.2017 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Am Mainstockheimer Weg 1. Änderung", OT Biebelried, als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan wurde mit Wirkung vom 26.05.2017 im Wege der Berichtigung wie folgt angepasst ( 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB):
Inkrafttreten
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Mainstockheimer Weg", OT Biebelried und die Örtlichen Bauvorschriften sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplanes sind am 26.05.2017 in Kraft getreten ( 10 Abs. 3 BauGB) und liegen einschließlich Begründung nach 10 Abs. 4 BauGB ständig öffentlich in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen aus. Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplanes einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Planunterlagen zum Download
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