9. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Gemeinde Biebelried hat am 29. März 2011 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Gemeinde Biebelried beschließt die Aufstellung einer 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den OT Biebelried.
Im Rahmen dieses Bauleitplanerfahrens wird die Verlegung der Kreisstraßen KT 54 und KT 22 mit Anschluss an die neue Trasse der Bundesstraße B 8 dargestellt (siehe rechts).
Desweiteren erfolgt die Darstellung des Grundstücks Flur-Nr. 22 der Gemarkung Biebelried als Grünfläche.
Für diese Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Biebelried wurde die Genehmigung des Landratsamtes Kitzingen beantragt. Dieses hat mit Bescheid vom 16.07.2013, lfd. Nr. 61-610/10.1, eine Genehmigung ohne Auflagen erteilt.
Dieser Bauleitplan ist seit 05.08.2013 wirksam und liegt einschließlich Begründung sowie zusammenfassender Erklärung ständig öffentlich in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen aus. Jedermann kann diesen Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Hier können Sie sich die Planunterlagen downloaden:
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