Aktuelle Nachrichten
19.12/28.11.2025 Öffnungszeiten zwischen den Jahren
Die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen ist in der Zeit von Mittwoch, den 24.12.2025 bis Donnerstag, den 01.01.2026 geschlossen.
Am 29. und 30.12.2025 ist das Wahlamt für die Einreichung von Wahlvorschlägen und Eintragung in Unterstützungslisten für die Kommunalwahlen 2026 von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr geöffnet. Bitte klingeln Sie am Eingang oder melden sich telefonisch unter 09321/9166-110.
Ab dem 29.12.2025 ist das Standesamt der Großen Kreisstadt Kitzingen für Ihre Personenstandsfälle zuständig. Bitte informieren Sie sich über die Öffnungszeiten der Großen Kreisstadt Kitzingen zwischen den Jahren bezüglich der Erreichbarkeit des Standesamtes.
Sie können das Standesamt wie folgt erreichen:
eMail: standesamt@stadt-kitzingen.de, Tel: 09321/20-3201 oder -3203.
Ab Freitag, den 02.01.2026 gelten für die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen wieder die üblichen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr.
15.12.2025 Grundsteuer
Mitteilung des Finanzamtes für Grundsteuerpflichtige:
Die Änderungen eines Kalenderjahres müssen Sie grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres abgeben, das auf das Jahr der Änderung(en) folgt.
18.11.2025 Stellenausschreibung
Die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Verwaltungsfachangestellten bzw. Beamten QE2 (m/w/d)
als Kassenverwalter im Sachgebiet "Finanzen"
18.11.2025 Übertragung Standesamt
Die Aufgaben des Standesamtes Kitzingen-VGem gehen mit dem 01.01.2026 auf die Große Kreisstadt Kitzingen über.
Sie erreichen das Standesamt Kitzingen telefonisch unter 09321 / 20-3202 und per Mail unter standesamt@stadt-kitzingen.de.
28.10.2025 Der persönliche Renten-Service des Landratsamt Kitzingen
Der Landkreis Kitzingen konnte mit Frau Inge Roth eine ehrenamtliche Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung gewinnen. Sie gibt Ihnen Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung, stellt Anträge zur Kontenklärung und Alters-Rentenanträge sowie Hinterbliebenen-Renten.
Die Sprechstunden sind: Mittwochvormittags ab 08.30 Uhr (voraussichtlich Kleiner Sitzungssaal).
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, direkt bei Frau Roth unter Tel.: 09321 3900200.
Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Inge Roth
Versichertenberaterin Deutsche Rentenversicherung Bund
Max-Fromm-Str. 30
97318 Kitzingen
TEL. 09321/3900200
27.06.2025 Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente
Ab sofort können Sie bei der Antragstellung eines Personalausweises oder Reisepasses das benötigte Passbild vor Ort erstellen lassen. Die Kosten für das Lichtbild belaufen sich auf 6,00 Euro. Bitte bringen Sie in der Anfangszeit etwas Geduld mit.
Weiterhin können Sie mit einem Lichtbild mit QR-Code, von einem lizensierten Fotografen (www.alfo-passbild.com) oder der Drogeriekette DM, Ihr Ausweisdokument beantragen.
Hinweis: Wir empfehlen Fotos von Babys und Kleinkindern von zertifizierten Fotografen oder in Drogeriemärkten erstellen zu lassen.
28.04.2025 Beratung für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung
Seit Oktober 2024 bietet der Bezirk Unterfranken neben der wohnortnahen Beratung auch ein Online-Beratungsangebot zu Themen der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und sonstigen interessierten Personen an.
Wenn Sie Flyer oder eine digitale Form benötigen, können Sie dies gerne per E-Mail mitteilen: beratung-eingliederungshilfe@bezirk-unterfranken.de
23.02.2025 Bundestagswahlen
Wahlergebnisse:
Ergebnispräsentation der Kreiswahlleitung
Die Wahlergebnisse für die Gemeinden im Landkreis Kitzingen können Sie hier abrufen.
17.08.2023 online Dienste
Die Nutzungszahlen von Online-Verwaltungsdiensten in Bayern konnten seit Corona einen sprunghaften Anstieg um 30 Prozent verzeichnen. Vor allem die internetbasierten Kfz-Dienste bei den Landratsämtern waren sehr gefragt. Deren Nutzung schnellte um 1.700 Prozent in die Höhe. Kfz-Halter konnten vielerorts ihre Fahrzeuge online zulassen, abmelden oder ummelden, als einige Zulassungsstellen in der Shutdown-Phase schließen mussten.
Online-Dienste: leicht zu benutzen – und sicher
Ob es um die Beantragung einer Geburts- oder Eheurkunde, eines Wunschkennzeichens, um eine Terminvereinbarung im Zulassungsamt oder um eine Meldebescheinigung geht: All dies geht online über das Bürgerservice-Portal der VGem Kitzingen. Sogar anfallende Gebühren lassen sich oftmals ganz bequem online bezahlen. Das gewünschte Dokument finden Bürger ein paar Tage später im eigenen digitalen Postfach oder im Briefkasten zu Hause.
01.12.2022 BayernApp
Papierformulare und Behördengänge – das muss nicht sein! Mithilfe der BayernApp können Sie komfortabel per Smartphone mit Ihrer Verwaltungsbehörde in Kontakt treten. Staatliche und kommunale Serviceleistungen lassen sich so mobil abrufen.
Ihr digitales Postfach erreichen Sie jederzeit und überall. Damit ermöglichen wir Ihnen den sicheren Empfang von Nachrichten Ihrer Behörde.
14.03.2023/12.09.2022 Onlineverfahren (OZG)
Die Verwaltungsgemeinschaft hat mit Unterstützung des Freistaats Bayern zwischenzeitlich 65 Onlineverfahren über das BayernPortal und das Bürgerservice-Portal verfügbar gestellt.
Diese Onlineverfahren können Ihnen so manchen Behördengang ersparen.
03.03.2022 Grundsteuerreform Bayern (angepasst 22.04.2022/09.12.2022/13.03.2023)
Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit
vom 1. Juli 2022 bis spätestens 30. April 2023
bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.
Flyer (seit 22.04.2022)
FAQ (seit 22.04.2022)
Weitere Informationen finden Sie auf www.grundsteuer.bayern.de
Genehmigungsfreie Vorhaben
Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im unbeplanten Innenbereich
Mit der Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 01.02.2021 werden gem. Art. 58 Abs. 2 BayBO nun auch Dachgeschossumbauten zu Wohnzwecken genehmigungsfrei. In diesem Zusammenhang machen wir auf die weiterhin gültigen und anzuwendenden Vorschriften des Artenschutzrechts aufmerksam. Hier erfahren Sie mehr . . .
Sie sind auf der Suche nach einem Bauplatz?
Hier finden Sie Informationen zum Bauplatzangebot unserer Mitgliedsgemeinden . . .
Die erste Online-Regionalkonferenz
Die erste Online-Regionalkonferenz zur Erstellung des ILEK für die MainLand-Allianz brachte viele kreative Ideen:
Das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept für die Gemeinden der MainLand Allianz nimmt immer mehr Gestalt an.
Hier erfahren Sie mehr . . .
