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Trinkwasserversorgung der Gemeinde Mainstockheim

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Wasserversorgung der Gemeinde Mainstockheim

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001);
Veränderungen der Wasserbeschaffenheit;
Duldung des Landratsamtes Kitzingen für eine Abweichung vom Grenzwert des Indikatorparameters Sulfat für die Trinkwasserversorgungsanlage Mainstockheim

Die Gemeinde Mainstockheim versorgte alle Haushalte im Gemeindegebiet in den letzten Jahrzehnten mit Trink- und Brauchwasser aus dem Tiefbrunnen an der Dettelbacher Straße und mit Wasser aus den Wiesengrundquellen. Durch die Mischung der Wasser aus beiden Einrichtungen konnte der seit 01.11.2011 erstmals festgelegte Grenzwert für den Parameter Sulfat von 250 mg/l im Versorgungsnetz grundsätzlich eingehalten werden.

2014 wurde ein neuer Tiefbrunnen 2 niedergebracht, 2015 der bestehende Tiefbrunnen an der Dettelbacher Straße (jetzt: Tiefbrunnen 1) saniert. Mit Ablauf des 31.12.2016 mussten die Wiesengrundquellen vom Netz genommen werden, da diese nicht den technischen Standards entsprachen, ihre Schüttung zum Betrieb der Trinkwasserversorgung nicht ausreichte und die Erlaubnis für die Entnahme von Wasser endete.
Seit 01.01.2017 ist deshalb die Wasserversorgung der Gemeinde Mainstockheim alleine aus den Tiefbrunnen 1 und 2 zu betreiben:
Damit ändert sich die Zusammensetzung der Wasserbeschaffenheit:
Beide Brunnen erschließen das gleiche Grundwasser, deshalb stand nur noch Trinkwasser mit einem Sulfatgehalt von über 250 mg/l zur Verfügung. Durch den Bau der Sulfatreduzierungsanlage wird dieser künftig auf deutlich unter 250 mg/l reduziert.

Präsentation zur Sulfatreduzierungsanlage von BaurConsult

hier erfahren Sie mehr ...

Trinkwasserqualität

Aktuelle Ergebnisse:

Sulfat (SO42): 2,9 mg/l
(bisherige Gesamtwasserqualität: 410,0 mg/l)

Calcium (Ca2+): 55,1 mg/l
(bisherige Gesamtwasserqualität: 240,0 mg/l)

Magnesium (Mg2+): 7,0 mg/l
(bisherige Gesamtwasserqualität: 039,2 mg/l)
Zu den Einzel-Ergebnissen dieser Untersuchung siehe unten.

Härtegrad errechnet aus den beiden Parametern Calcium (Ca) und Magnesium (Mg).

°dH = (Ca /40,08 + Mg / 24,31) * 5,6

°dH = (55,1 /40,08 + 7,0 / 24,31) * 5,6

°dH = 9,3


Ergebnisse Wasseruntersuchung Februar 2025

WASSERUNTERSUCHUNG AUF RADIOAKTIVITÄT vom 05.02.20

Materialien für die Trinkwasserinstallation

Auf 10 Abs. 3 der Wasserabgabesatzung (WAS) wird hingewiesen:
Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel DIN-DVGW, DVGW- oder GS-Zeichen) bekundet, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Installationsbetrieben werden hiermit Informationen (Empfehlungen) zur Verfügung gestellt, die es ermöglichen, das für die Trinkwasserqualität am besten geeignete Material für Anlagen des Grundstückseigentümers (= Verbrauchsleitungen) zur Trinkwasserversorgung auswählen zu können:

Geeignete Rohrleitungsmaterialien für die Hausinstallation sind Leitungen aus Edelstahl, Kunststoff oder verzinntem Stahlrohr.
Auf keinen Fall sollte verzinkter Stahl verwendet werden.

Von der Installation von dezentralen Enthärtungsanlagen über Ionentauscher auf Kochsalzbasis wird bei Vorhandensein von "Altinstallationsleitungen" im Haushalt abgeraten.
Ionentauscher auf Kochsalzbasis entnehmen dem Wasser lediglich seine Härtebildner, die von Bedeutung für das Korrosionsverhalten des Wassers sind. Die Härtebildner werden ausgetauscht gegen Natriumionen. Diese führen dann zu einem noch korrosiveren Wasser, wodurch bei ungeeigneten Rohrleitungsmaterialien vermehrt mit Leitungsschäden durch Lochfraß zu rechnen ist.

Eine private Enthärtungsanlage sollte nur installiert werden, wenn die Rohrleitungsmaterialien für die dann resultierende Wasserzusammensetzung geeignet sind. Die Wahl des zu wählenden Rohrleitungswerkstoffes für den Einbau einer privaten Enthärtungsanlage ist abhängig vom gewählten Enthärtungsziel. Eine allgemeine Empfehlung des Rohrwerkstoffes kann deshalb nicht gegeben werden.

Für weitere Fragen:

Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen auch gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Rufen Sie doch einfach unter +49 9321 9166-100 an!
Wenn es um Trinkwasseruntersuchungen geht, wenden Sie sich bitte an Frau Andrei (Tel. +49 9321 91 66-101)
Wir empfehlen aus Datenschutzgründen, keine personenbezogenen Informationen per Mail zu versenden.

Öffnungszeiten und Termin- vereinbarungen

Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen ist für den Publikumsverkehr geöffnet:

MO - FR:
Vormittags: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Nachmittags: nur mit Terminvereinbarung

Sie können uns vormittags zu den genannten Zeiten ohne Terminvereinbarung aufsuchen.
Zusätzlich können Termine für den Nachmittag direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Wir empfehlen weiterhin, das Bürgerserviceportal zu nutzen.

Bürger-Service-Portal

ONLINE.ANTRAG schnell & sicher

Für viele Lebenssituationen können Sie Online-Anträge stellen. Sie können Formulare abrufen & speichern, diese bearbeiten und sie dann per Mail an uns senden. Sollte im Einzelfall noch eine Originalunterschrift von Ihnen benötigt werden, erhalten Sie eine Nachricht.

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