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Passamt

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. . . wenn Sie neue Papiere benötigen . . .

Ihre Antrags- und Abholmöglichkeiten:

wo?

wann?

Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
Friedrich-Ebert-Str. 5
97318 Kitzingen

MO - FR 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nachmittags NUR nach Vereinbarung

Antragsstellung

  • Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis bzw. Reisepass mit.

  • Bei der Beantragung eines Ausweisdokuments ist vom Passbewerber ein aktuelles biometrisches Lichtbild eines lizensierten Fotografen oder der Drogeriekette DM mit einem QR-Code vorzulegen, Passbilder in Papierform können nicht mehr verwendet werden. Alternativ ist es möglich das benötigte Lichtbild vor Ort fertigen zu lassen. Wir empfehlen Bilder von Neugeborenen und Kleinkindern von einem Fotografen oder DM anfertigen zu lassen.

  • Bei Personen unter 16 bzw. 18 Jahren ist der Personalausweis- bzw. der Reisepassantrag von beiden Elternteilen (bzw. Erziehungsberechtigten) persönlich mit zu unterschreiben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einverständniserklärung.

  • Sofern wir erstmals für Sie Ausweispapiere ausstellen, ist uns eine Personenstandsurkunde vorzulegen, aus der Ihre Namensführung hervorgeht.

  • Gebühren sind bei der Antragsstellung zu entrichten, die Übersicht hierzu finden Sie am Ende dieser Seite.

... rund um Ihre neuen Papiere ...

  • Derzeit dauert die Fertigstellung eines regulären Personalausweises etwa vier Wochen. Für einen Reisepass ist je nach Auftragslage der Bundesdruckerei mit 4 bis 10 Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen.

  • Wenn es Ihnen sehr eilt: Ein Expresspass liegt 3 Werktage nach Antragsstellung zur Abholung bereit, die Antragsstellung muss dabei bis spätestens 11:30 Uhr erfolgt sein.

  • Für Viel-Reisende: Der "normale Euro-Pass" hat 32 Seiten, er ist auch mit 48 Seiten erhältlich.

  • Sie haben Fragen zu Reise- und Sicherheitshinweisen - hier finden Sie Informationen des Auswärtigen Amts . .

DIREKT VERSAND

  • Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.

  • Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.

  • Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.

  • Bei Personalausweisen / elektronischen Aufenthaltstiteln / eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich.

  • Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.

  • Der alte Reisepass/ Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.

Abholen der neuen Papiere

Papiere abgelaufen, aber Urlaub vor der Tür?

  • Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.

  • Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): www.bundespolizei.de

eiD-Karte für Unionsbürger

  • Eine englisch-sprachige Informationsbroschüre im pdf-Format finden Sie auf der Seite www.personalausweisportal.de.

  • Voraussetzungen: Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte beantragen. Eine Antragstellung unter 16 Jahren ist nicht möglich. Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung unbedingt erforderlich. Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

  • Bearbeitungsdauer: Aus technischen Gründen kann die Produktionszeit zwischen vier und mehreren Wochen betragen. Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person erfolgen. Hierzu müssen Sie jedoch eine entsprechende Vollmacht ausstellen.

  • Gültigkeit: Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.

  • Wichtige Hinweise: Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen. Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte auch bestimmte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert. Bei Verlust der eID-Karte ist unverzüglich die eID-Kartenbehörde zu verständigen. Lassen Sie dort oder über den telefonischen Sperrnotruf (gebührenpflichtig 116 116) umgehend ihre Online-Ausweisfunktion sperren.

Die Gebühren in der Übersicht

Leistung

Gebühr

Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)

10,00 €

Vorläufiger Reisepass (ein Jahr gültig)

26,00 €

Unter 24 Jahren (Papiere 6 Jahre gültig):

Personalausweis

22,80 €

Reisepass

37,50 €

Reisepass im Expressverfahren

69,50 €

Reisepass mit 48 Seiten

59,50 €

Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren

91,50 €

Ab 24 Jahren (Papiere 10 Jahre gültig):

Personalausweis

37,00 €

Reisepass

70,00 €

Reisepass im Expressverfahren

102,00 €

Reisepass mit 48 Seiten

92,00 €

Reisepass mit 48 Seiten, im Expressverfahren

124,00 €

eiD-Karte

37,00 €

Lichtbild

6,00 €

Direkt Versand (ab 16 Jahren bzw. 18 Jahren)

15,00 €

ONLINE-Funktionen des neuen Personalausweises

  • Wussten Sie schon, dass Sie die Online-Ausweisfunktion auch mit immer mehr Smartphones und Tablets nutzen können?

  • Hier erfahren Sie mehr . . .

Für weitere Fragen:

Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen auch gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Rufen Sie Frau Uhl doch einfach an (Tel. +49 (9321) 9166-112) !
Wir empfehlen aus Datenschutzgründen, keine personenbezogenen Informationen per Mail zu versenden.

Öffnungszeiten und Termin- vereinbarungen

Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen ist für den Publikumsverkehr geöffnet:

MO - FR:
Vormittags: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Nachmittags: nur mit Terminvereinbarung

Sie können uns vormittags zu den genannten Zeiten ohne Terminvereinbarung aufsuchen.
Zusätzlich können Termine für den Nachmittag direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Wir empfehlen weiterhin, das Bürgerserviceportal zu nutzen.

Bürger-Service-Portal

ONLINE.ANTRAG schnell & sicher

Für viele Lebenssituationen können Sie Online-Anträge stellen. Sie können Formulare abrufen & speichern, diese bearbeiten und sie dann per Mail an uns senden. Sollte im Einzelfall noch eine Originalunterschrift von Ihnen benötigt werden, erhalten Sie eine Nachricht.

Ratsinformation

Bayern-Portal

Geodaten Online (BayernAtlas)

Aquasole Kitzingen

Kampf dem Herztod:

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