Fragen zum Wohnsitz
An, Ab- und Ummeldungen bei Wohnsitzänderungen
Was müssen Sie beachten?
Bei der Erstanmeldung ist grundsätzlich Ihr persönliches Erscheinen notwendig. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis und / oder Pass mit!
Ihr Personalausweis wird anschließend durch das Passamt umgeschrieben.
Rechtliche Hinweise
- Anmeldung: Wenn Sie eine Wohnung neu beziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Bei mehreren Wohnungen ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung (bei Verheirateten die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie). Falls Sie Fragen zu Nebenwohnsitzen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Leiste.
- Ummeldung: Auch wenn Sie innerhalb unserer Mitgliedsgemeinden Ihren Wohnsitz ändern, müssen Sie eine Ummeldung vornehmen.
- Abmeldung: Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich bei Auszug aus der einzigen Wohnung in Deutschland (bei Wegzug ins Ausland), bei Auszug aus einer Nebenwohnung, bei bestehender Hauptwohnung in Deutschland, bei Auszug aus einer Hauptwohnung, bei Wegzug in die bestehende Nebenwohnung bzw. in eine andere Wohnung in Deutschland oder Abmeldung von Amts wegen. Eine Abmeldebestätigung ist nicht mehr vorzulegen.
Sie können Ihre Meldungen abgeben bei:
| wo? | wann? |
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Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen Friedrich-Ebert-Straße 5 97318 Kitzingen |
MO - MI: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr DO: 08:30 Uhr - 17:30 Uhr |
| Gemeinde Albertshofen, Rathaus | MO 18:00 - 20:00 Uhr, DO 17:00 - 19:00 Uhr |
| Gemeinde Biebelried, in den Rathäusern der Ortsteile Kaltensondheim, Westheim und Biebelried | MO Biebelried 19:00 - 19:45 Uhr, DO Westheim 19:00 - 19:15 Uhr, DO Kaltensondheim 19:30 - 20:00 Uhr |
| Gemeinde Buchbrunn, Rathaus | MO 17:00 - 18:00 Uhr, DO 18:00 - 19:30 Uhr |
| Gemeinde Mainstockheim, Rathaus | DI und DO 18:00 - 19:00 Uhr |
| Gemeinde Sulzfeld a. Main, Rathaus | MI 18:00 - 19:00 Uhr, SA 09:00 - 10:00 Uhr |
Hier erhalten Sie auch Ihre Meldeformulare.
NEU: EWO-Portal
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Ganz neu in unserem Service-Bereich für Sie ist unser "EWO-Portal"; hier können Sie auch außerhalb unserer Öffnungszeiten verschiedene Dienste der Verwaltungsgemeinschaft in Anspruch nehmen. Sie können hier folgende Anträge stellen: - Ersatzlohnsteuerkarte - Erstausstellung einer Lohnsteuerkarte - Meldebestätigung - Aufenthaltsbescheinigung - Lebensbescheinigung - Beantragung auf Einrichtung von Übermittlungssperren - Ausstellung eines Führungszeugnisses - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Benachrichtigungsservice für Ausweisdokumente - Wahlschein |
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Klicken Sie einfach hier . . . |
Für weitere Fragen:
Bitte wenden Sie sich an Frau Leiste
(Tel. 0 93 21 / 91 66 -111).


