Unser Bauplatzangebot für Sie
Albertshofen
In der Gemeinde Albertshofen stehen derzeit leider keine Bauplätze in kommunaler Hand zur Vermarktung.
Bauplätze in Biebelried
Ortsteil Biebelried
Baugebiet Mainstockheimer Weg III
Die Gemeinde Biebelried hat den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren "Mainstockheimer Weg III" im OT Biebelried öffentlich bekannt gemacht.
Ende der Bewerbungsfrist:
Eine verbindliche Bewerbung konnte bis zum 15.09.2021 eingereicht werden. Die Vergabe erfolgte nach einem Punktesystem durch ein Gremium bestehend aus Gemeinderatsmitgliedern.
Buchbrunn
Mainstockheim
Gewerbeflächen und Bauplätze von Privat
Baugebiet Wunn
Ende der Bewerbungsfrist:
Eine verbindliche Bewerbung konnte vom 02.04.2019 bis zum 05.05.2019 eingereicht werden (Ausschlussfrist); eine Vergabe erfolgte in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.05.2019. Alle Bauplätze sind vergeben.
Sulzfeld a. Main
In der Gemeinde Sulzfeld a. Main stehen derzeit leider keine Bauplätze in kommunaler Hand zur Vermarktung.
Bodenrichtwerte
Das Landratsamt Kitzingen hat informiert, dass die Überarbeitung und Aktualisierung der Bodenrichtwertzonen für Bauland (Innenbereiche und Baugebiete i. S. des BauGB) abgeschlossen sind.
Aus der Bodenrichtwertliste können die Bodenrichtwerte jeweils für das gesamte Gemeindegebiet unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsbereiche (Wohngebiete, Mischgebiete, Industrie- und Gewerbegebiete, typischer Altort) entnommen werden.
1. Internet
Die Bodenrichtwerte werden nun über den BayernAtlas (www.geoportal.bayern.de/bayernatlas) unter dem Thema "Planen und Bauen" oder über Bodenrichtwerte Bayern (www.bodenrichtwerte.bayern.de) veröffentlicht und sind dort kostenfrei abrufbar.
Sie haben damit die Möglichkeit sich direkt online zu informieren.
2. Erwerb der Richtwertliste
Die Bodenrichtwertübersicht kann zum Preis von 50,00 Euro beim Landratsamt Kitzingen erworben werden.
3. Auskünfte
Auskünfte werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises Kitzingen grundsätzlich schriftlich gegen eine Gebühr von 20,00 Euro je Vergleichswert aus der Kaufpreissammlung (z. B. Landwirtschaftsflächen), je mitgeteiltem Bodenrichtwert oder je wertrelevantem Datum erteilt.
Eine telefonische Richtwertauskunft ist hingegen nicht möglich, Sie können lediglich in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen vorbeikommen und in die Richtwertkarte Einsicht nehmen. Dies ist kostenlos.
Für weitere Fragen:
Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen auch gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Rufen Sie Herrn Dürrlauf doch einfach an (Tel. +49 (9321) 9166-100) !
Wir empfehlen aus Datenschutzgründen, keine personenbezogenen Informationen per Mail zu versenden.