Standesamt
... wenn Sie sich trauen möchten ...
Ihre Hochzeit: Das soll ein Tag ganz nach Ihren Träumen sein.
Deshalb sind im Vorfeld Ihre Vorstellungen abzuklären; denn dem rechtlichen Rahmen Ihrer Eheschließung muss in allen Belangen Rechnung getragen werden.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Wünsche zu verwirklichen!
Die Anmeldung zur Eheschließung ("Aufgebot")
An was man so alles denken muss:
Die Angaben beider Verlobten:
- Ihr Vor- und Familienname
- Ort und Tag Ihrer Geburt
- Ihr Beruf
- Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
- Ihre rechtliche Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft mit der Erklärung, ob Sie mit der Eintragung der Angaben hierüber in das Heiratsbuch und in das Familienbuch einverstanden sind oder nicht
- Ihr Familienstand
- Ihre Staatsangehörigkeit
- alle früheren Ehen
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und sonstigen persönlichen Umständen sind gesetzlich unterschiedliche Dokumente vorgeschrieben.
| In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche sind: | Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie außerdem folgendes: |
| Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes | Urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe (neue Eheurkunde bzw. neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk) erhältlich beim Eheschließungsstandesamt |
| Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes) | Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben (vorhandene Unterlagen, aus denen die Daten erkennbar sind, bitte mitbringen) |
| Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (in der Geburtsurkunde müssen beide als Eltern eingetragen sein) | |
| Gültiger Reisepass oder Personalausweis |
Wo und wie können Sie heiraten?
Bitte vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit unserer Standesbeamtin, Frau Schreiber, für Ihre Anmeldung zur Eheschließung (früher: Aufgebot).
Im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung können Sie dann einen Termin für Ihre Trauung vereinbaren.
Wenn Sie oder Ihr(e) Verlobte(r) Ihren Wohnsitz nicht in einer unserer Mitgliedsgemeinden haben, müssen Sie sich erst an das Standesamt eines Ihrer Wohnsitze wenden!
Heiraten können Sie:
- in Albertshofen: im Rathaus
- in Biebelried: in den Rathäusern Biebelried, Kaltensondheim und Westheim
- in Buchbrunn: im Rathaus
- in Mainstockheim: im Rathaus
- in Sulzfeld a. Main: im Rathaus (historischer Sitzungssaal)
- in Kitzingen: in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
Zu den Gebühren:
| was? | Gebühr |
| Kosten der Anmeldung der Eheschließung und der Eheschließung selbst ca. | 90,00 € |
| Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden | 10,00 € |
| für jede weitere Ausfertigung | 10,00 € |
| Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister | 10,00 € |
| HINWEIS: | zum 01.01.2009 tritt die aktuelle Gebührenordnung außer Kraft. Bitte informieren Sie sich nötigenfalls direkt beim Sachbearbeiter, bis der Freistaat Bayern die neue Gebührenordnung in Kraft gesetzt hat |
Für weitere Fragen:
Bitte wenden Sie sich an unsere Standesbeamtin, Frau Schreiber
(Tel. 0 93 21 / 91 66 -110).




