Textversion
Gemeinden Lebenslagen Tourismus Baurecht Download Team INTERN
Startseite Lebenslagen Schulen

Lebenslagen


Bauantrag Eheschließung Kirchenaustritt Pass / Reisepass Kindergarten Schulen Ferienpass Gewerbe Einwohnermeldeamt Hundehaltung Hundesteuer Gartenlandhalle Öffentliches Fest Komm. Förderprogramm

Elektron. Kommunikation Kontakt Impressum

Schulen

. . . wenn Sie Ihr Kind in der Schule

anmelden wollen . . .

Unser Schulangebot für Ihr Kind:

Grundsätzlich haben Schüler an der für die Wohnsitzgemeinde zuständigen Sprengelschule ihre Schulpflicht zu erfüllen. Beim erstmaligen Besuch oder bei Zuzug in eine unserer Gemeinden setzen Sie sich bitte mit der jeweils zuständigen Schule in Verbindung:

Gemeinde Einrichtung
Albertshofen
1. – 4. Klasse
Albert-Schweitzer-Volksschule
Waldstr. 9
97320 Albertshofen
09321 / 31558
Albertshofen
5. – 9. Klasse
(Hauptschulbereich)
Volksschule Buchbrunn
Schulstr. 10
97320 Buchbrunn
09321 / 6639
Biebelried
1. – 9. Klasse
Volksschule Buchbrunn
Schulstr. 10
97320 Buchbrunn
09321 / 6639
Buchbrunn
1. – 9. Klasse
Volksschule Buchbrunn
Schulstr. 10
97320 Buchbrunn
09321 / 6639
Mainstockheim
1. – 9. Klasse
Volksschule Buchbrunn
Schulstr. 10
97320 Buchbrunn
09321 / 6639
Sulzfeld a. Main
1. – 4. Klasse
St.-Hedwig-Grundschule Außenstelle Sulzfeld a. Main
Schulhof 3
97318 Kitzingen
09321 / 25444
Sulzfeld a. Main
5. – 9. Klasse
(Hauptschulbereich)
D.-Paul-Eber-Volksschule KT
Hindenburgring Nord 8
97318 Kitzingen
09321 / 2201-0

Ihr Kind kann diese Einrichtung nicht besuchen?

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Volksschule gestattet werden. Für die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses ist es erforderlich, dass sowohl die betreffenden Schulen (Sprengel- und aufnehmende Schule), als auch der Schulaufwandsträger zustimmen, bevor die Aufenthaltsgemeinde des Schülers über den Gastbesuch einer Schule entscheiden kann.

Antragsformulare stehen hier zum Download zur Verfügung [42 KB] und sind bei den Schulen und der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen erhältlich.

Bitte beachten Sie: Bei einem Gastschulverhältnis besteht allerdings keine Beförderungspflicht der Aufenthaltsgemeinde, so dass für eine evtl. notwendige Beförderung zur Schule selbst aufzukommen ist.

Für weitere Fragen:

Bitte wenden Sie sich an Frau Strohmer oder Frau Schröder
unter Tel.Nr. 09321/9166-103.

Druckbare Version