Passamt
. . . wenn Sie neue Papiere benötigen . . .
Ihre Antrags- und Abholmöglichkeiten:
| wo? | wann? |
|
Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen Friedrich-Ebert-Str. 5 97318 Kitzingen |
MO - MI und FR: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr DO: 08:30 Uhr - 17:30 Uhr |
| Gemeinde Albertshofen, Rathaus | Amtssprechstunde |
| Gemeinde Biebelried, in den Rathäusern der Ortsteile Kaltensondheim, Westheim und Biebelried | Amtssprechstunde |
| Gemeinde Buchbrunn, Rathaus | Amtssprechstunde |
| Gemeinde Mainstockheim, Rathaus | Amtssprechstunde |
| Gemeinde Sulzfeld a. Main, Rathaus | Amtssprechstunde |
Mit den neuen elektronischen Reisepässe traten neue Richtlinien für Passbilder in Kraft. In den Chips der neuen Pässe werden die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild gespeichert, zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Diese im Chip enthaltenen biometrischen Merkmale können zukünftig bei Grenzkontrollen maschinell mit dem Passinhaber verglichen werden. Damit werden Fälschungssicherheit und die Sicherheit von Missbrauch auf ein völlig neues Niveau gehoben.
Was müssen Sie beachten?
- Die Beantragung eines Personalausweises ist bis 31.10.2010 persönlich auch in den Amtsstunden der Bürgermeister möglich. Die Beantragung eines Reisepasses ist wegen Ihrer Fingerabdrücke nur persönlich in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen möglich. Ab 01.11.2010 gilt dies auch für den neuen Personalausweis.
- Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis bzw. Reisepass mit. Bei der Beantragung eines Passes ist vom Passbewerber ein aktuelles Lichtbild vorzulegen. Der Passbewerber muss zweifelsfrei erkennbar sein. Das Lichtbild ist in einer Größe von 45 X 35 Millimeter in Hochformat ohne Rand abzugeben, wobei das Gesicht in einer Höhe von mind. 32 Millimeter darzustellen ist. Diese speziellen Lichtbilder erstellt jeder Fotograf.
- Bei Personen unter 16 bzw. 18 Jahren ist der Personalausweis- bzw. der Reisepassantrag von beiden Elternteilen (bzw. Erziehungsberechtigten) persönlich mit zu unterschreiben.
- Sofern wir erstmals für Sie Ausweispapiere ausstellen, ist uns eine Personenstandsurkunde vorzulegen, aus der Ihre Namensführung hervorgeht.
Wenn es Ihnen sehr eilt:
Sollten Sie dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Bosse, die Ihnen bei Bedarf auch kurzfristig vorläufige Ausweisdokumente ausstellen kann. Ein Expresspass kostet Aufpreis und liegt 3 Tage nach Antragsstellung zur Abholung bereit, die Antragsstellung muss dabei bis spätestens 12:00 Uhr erfolgt sein.
Papiere abgelaufen, aber Urlaub vor der Tür?
Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.
Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): www.bundespolizei.de
Informationen für Kinderausweise
- Den Antrag für einen Kinderausweis erhalten Sie bei den o. g. Stellen; dieser ist von beiden Elternteilen (bzw. Erziehungsberechtigten) vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
- Unabhängig vom Alter werden Kinderreisepässe nur noch mit Lichtbild ausgestellt. Es gelten die neuen Foto Richtlinien. Größe und Augenfarbe sind anzugeben.
- Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Dokument nicht von allen Staaten dieser Welt als Reisedokument anerkannt wird, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Vor Antritt einer Reise haben sich die Eltern daher zu vergewissern, ob der Staat, in den die Familie einreisen möchte, die Kinderreisepässe akzeptiert.
- Die Ausstellung eines Reisepasses neben einen Kinderreisepass für das Kind ist zulässig.
Allgemeines
- Derzeit dauert die Fertigstellung eines regulären Personalausweises oder Reisepasses etwa vier Wochen.
- Die Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für Deutsche erfahren Sie von Frau Bosse.
Für Viel-Reisende:
Der „normale Euro-Pass“ hat 32 Seiten, er ist jetzt auch mit 48 Seiten erhältlich.
Die Gebühren in der Übersicht
| Papier | Gebühr | |
| Personalausweis (Erstausstellung) | gebührenfrei | |
| Personalausweis | 8,00 € | |
| Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) | 8,00 € | |
| Vorläufiger Reisepass (ein Jahr gültig) | 26,00 € | |
| Kinderausweis | 13,00 € | |
| Kinderausweis Verlängerung | 6,00 € | |
| Unter 24 Jahren (Papiere 6 Jahre gültig): | ||
| Reisepass | 37,50 € | |
| Reisepass im Expressverfahren | 69,50 € | |
| Reisepass mit 48 Seiten | 59,50 € | |
| Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren | 91,50 € | |
| Ab 24 Jahren (Papiere 10 Jahre gültig): | ||
| Reisepass | 59,00 € | |
| Reisepass im Expressverfahren | 91,00 € | |
| Reisepass mit 48 Seiten | 81,00 € | |
| Reisepass mit 48 Seiten, im Expressverfahren | 113,00 € |
Der "neue" Personalausweis kommt . . .
Auf www.personalausweisportal.de gibt es Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.
Für weitere Fragen:
Bitte wenden Sie sich an Frau Bosse
(Tel. 0 93 21 / 91 66 -112).


