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Bauamt

... wenn Sie bauen möchten ...

Zur schnellstmöglichen Bearbeitung und zur Beschleunigung Ihres Bauvorhabens legen Sie uns bitte einen vollständigen Bauantrag vor.

Dafür benöten Sie folgende Unterlagen:

Alle Anträge auf Baugenehmigung oder Vorbescheid, sowie die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind jeweils dreifach nur unter Verwendung der o. g. Vordrucke einzureichen. Die Planmappen sollen in den Farben grün (Urschrift), rot (Ausfertigung für den Bauherrn nach der Genehmigung) und beige (Ausfertigung für die Gemeinde) gehalten sein.

Seit 01.03.2010: Neues Bundesnaturschutzgesetz

Eingriffsgenehmigung für bisher genehmigungsfreie Bauvorhaben

Für Eingriffe in Natur und Landschaft, die keiner anderweitigen behördlichen Zulassung oder einer Anzeige bedürfen ist nunmehr eine Eingriffsgenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt Kitzingen) erforderlich (CLICK zum weiterlesen) . . .

Wo bekommen Sie die notwendigen Vordrucke?

Vordrucke, mit denen Sie ein Bauvorhaben beantragen können, sind im Schreibwarenhandel erhältlich.

"Spezialfälle"

Bei "Spezialfällen" wie z. B. Sonderbauten, Abbruchanzeigen oder ähnlichem erkundigen Sie sich bitte vor der Einreichung Ihrer Unterlagen bei Ihrem Architekten oder bei uns nach den benötigten Unterlagen, da hier evtl. noch zusätzlich andere Vordrucke einzureichen sind.

Privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich

Die Prüfung solcher Bauvorhaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird immer umfangreicher. Diese Prüfverfahren nehmen Zeit in Anspruch und können evtl. den Baubeginn bzw. die Baugenehmigung verzögern.

Bitte nehmen Sie deshalb bereits in einem frühen Planungsstadium mit der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Kitzingen) zur Klärung anstehender naturschutz- und ggf. auch artenschutzrechtlicher Belange Kontakt auf.

Die Hauptamtliche Fachkraft für Naturschutz beim Landratsamt Kitzingen ist Ihr Ansprechpartner:
Herr Lang: 09321/928-6212

Starthilfe für Bauherren

Die Oberste Baubehörde hat eine Starthilfe für Bauherren erstellt!



Für weitere Fragen:

Bitte wenden Sie sich an Herrn Freyer
(Tel. 0 93 21 / 91 66 -107).

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NEU: Eingriffsgenehmigung erforderlich!