Schulen |
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. . . wenn Sie Ihr Kind in der Schule
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anmelden wollen . . . |
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Unser Schulangebot für Ihr Kind:
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Grundsätzlich haben Schüler an der für die Wohnsitzgemeinde zuständigen Sprengelschule ihre Schulpflicht zu erfüllen. Beim erstmaligen Besuch oder bei Zuzug in eine unserer Gemeinden setzen Sie sich bitte mit der jeweils zuständigen Schule in Verbindung: |
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Ihr Kind kann diese Einrichtung nicht besuchen?
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Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Volksschule gestattet werden. Für die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses ist es erforderlich, dass sowohl die betreffenden Schulen (Sprengel- und aufnehmende Schule), als auch der Schulaufwandsträger zustimmen, bevor die Aufenthaltsgemeinde des Schülers über den Gastbesuch einer Schule entscheiden kann. |
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Für weitere Fragen:
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Bitte wenden Sie sich an Frau Strohmer oder Frau Schröder |
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