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Passamt
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. . . wenn Sie neue Papiere benötigen . . .
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Ihre Antrags- und Abholmöglichkeiten:
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Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen Friedrich-Ebert-Str. 5 97318 Kitzingen |
MO - MI und FR: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr DO: 08:30 Uhr - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung |
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Was müssen Sie beachten?
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Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis bzw. Reisepass mit. |
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Bei der Beantragung eines Passes ist vom Passbewerber ein biometrisches Lichtbild vorzulegen. Der Passbewerber muss zweifelsfrei erkennbar sein. Das Lichtbild ist in einer Größe von 45 X 35 Millimeter in Hochformat ohne Rand abzugeben, wobei das Gesicht in einer Höhe von mind. 32 Millimeter darzustellen ist. Diese speziellen Lichtbilder erstellt jeder Fotograf. |
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Bei Personen unter 16 bzw. 18 Jahren ist der Personalausweis- bzw. der Reisepassantrag von beiden Elternteilen (bzw. Erziehungsberechtigten) persönlich mit zu unterschreiben. |
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Sofern wir erstmals für Sie Ausweispapiere ausstellen, ist uns eine Personenstandsurkunde vorzulegen, aus der Ihre Namensführung hervorgeht. |
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Gebühren sind bei der Antragsstellung zu entrichten. |
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Wenn es Ihnen sehr eilt:
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Ein Expresspass liegt 3 Tage nach Antragsstellung zur Abholung bereit, die Antragsstellung muss dabei bis spätestens 12:00 Uhr erfolgt sein.
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Papiere abgelaufen, aber Urlaub vor der Tür?
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Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden. Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): www.bundespolizei.de
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Kinderreisepässe
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Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass beantragt werden. |
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Der Pass ist sechs Jahre gültig und kann bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. |
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Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen, ansonsten ist eine Neuausstellung erforderlich. |
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Bei der Antragsstellung ist ein biometrisches Foto und eine Abstammungsurkunde vorzulegen. Größe und Augenfarbe sind anzugeben. Ab dem 10. Lebensjahr ist die persönliche Vorsprache und die Unterschrift des Kindes erforderlich. |
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Der Antrag ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben. |
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Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Dokument nicht in allen Staaten (z.B. USA) anerkannt wird. |
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Allgemeines
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Derzeit dauert die Fertigstellung eines regulären Personalausweises oder Reisepasses etwa vier Wochen. |
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Sie haben Fragen zu Reise- und Sicherheitshinweisen - hier finden Sie Informationen des Auswärtigen Amts . . |
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Für Viel-Reisende:
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Der „normale Euro-Pass“ hat 32 Seiten, er ist jetzt auch mit 48 Seiten erhältlich.
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Die Gebühren in der Übersicht
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Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) |
10,00 € |
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Vorläufiger Reisepass (ein Jahr gültig) |
26,00 € |
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Kinderreisepass |
13,00 € |
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Kinderreisepass Verlängerung |
6,00 € |
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Unter 24 Jahren (Papiere 6 Jahre gültig): |
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Personalausweis |
22,80 € |
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Reisepass |
37,50 € |
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Reisepass im Expressverfahren |
69,50 € |
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Reisepass mit 48 Seiten |
59,50 € |
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Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren |
91,50 € |
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Ab 24 Jahren (Papiere 10 Jahre gültig): |
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Personalausweis |
28,80 € |
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Reisepass |
59,00 € |
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Reisepass im Expressverfahren |
91,00 € |
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Reisepass mit 48 Seiten |
81,00 € |
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Reisepass mit 48 Seiten, im Expressverfahren |
113,00 € |
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Weitere INFOs zum "neuen" Personalausweis
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Auf www.personalausweisportal.de gibt es Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.
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Für weitere Fragen:
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Bitte wenden Sie sich an Frau Bosse (Tel. 0 93 21 / 91 66 -112).
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