Kirchenaustritt |
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. . . wenn Sie aus der Kirche austreten wollen . .
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ist der Standesbeamte Ihres Wohnsitzes zuständig:
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Eine Erklärung zum Kirchenaustritt ist beim Standesbeamten Ihres Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnsitz) abzugeben. Ein Austritt ist persönlich vor dem Standesbeamten zu erklären, der Erste Bürgermeister kann diese Erklärung n i c h t entgegennehmen. |
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Unterlagen und Kosten
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Zur Kirchensteuerpflicht
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Eine Erklärung über den Kirchenaustritt wird wirksam, sobald die Austrittserklärung dem zuständigen Standesbeamten zugegangen ist, bei persönlicher Erklärung vor dem Standesbeamten also sofort. |
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Für weitere Fragen:
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Bitte wenden Sie sich an unsere Standesbeamtin, Frau Schreiber |
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