Kindergarten |
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. . . wenn Sie Ihr Kind im Kindergarten
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anmelden wollen . . . |
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Unser Betreuungsangebot:
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Wünschen Sie eine Betreuung Ihres Kindes im Kindergarten Ihrer Aufenthaltsgemeinde, so wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Einrichtung vor Ort; alle Kindergärten sind bemüht, den Betreuungswünschen der Eltern zu entsprechen und entsprechende Plätze zur Verfügung zu stellen: |
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Ihr Kind kann diese Einrichtung nicht besuchen?
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Sollte eine Unterbringung in der Einrichtung Ihrer Aufenthaltsgemeinde aus persönlichen Gründen nicht möglich sein, so ist eine Förderung des Betreuungsplatzes außerhalb der Aufenthaltsgemeinde nur im Rahmen einer Gastkinderregelung möglich. |
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Für weitere Fragen:
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Bitte wenden Sie sich an Frau Strohmer oder Frau Schröder |
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