NEU: Eingriffsgenehmigung erforderlich!

Seit 01.03.2010: Neues Bundesnaturschutzgesetz


NEU: Eingriffsgenehmigung für bisher genehmigungsfreie Bauvorhaben


Für Eingriffe in Natur und Landschaft, die keiner anderweitigen behördlichen Zulassung oder einer Anzeige bedürfen ist nunmehr eine Eingriffsgenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt Kitzingen) erforderlich.

Gebäude allgemein und somit auch verfahrensfreie land- oder forstwirtschaftliche Gebäude (ggf. noch mit Photovoltaikanlage auf dem Dach) nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) BayBO stellen stets einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Gleiches gilt für verfahrensfreie Gewächshäuser nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d) BayBO.

Bei Gülle- und Jauchegruben sowie Fahrsilos im Sinne von Art. 57 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. d) und f) BayBO kann davon ausgegangen werden, dass eine erhebliche Beeinträchtigung nicht vorliegt, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Das Vorhaben wird eingegrünt oder im Erdreich versenkt und mit einer grünen Folie abgedeckt.

Die Genehmigung ist schriftlich beim Landratsamt Kitzingen – untere Naturschutzbehörde - zu beantragen. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Lageplan mit Einzeichnung des Gebäudes
- Baubeschreibung, wie Größe, Dachform
- Zeitpunkt der Bauausführung
- Eingrünungsskizze
- ggf. Angabe von Fläche, auf der Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden können.


Für weitere Fragen:


Anprechpartner ist beim Landratsamt Kitzingen:
Herr Lang: 09321/928-6212


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