Sie sind hier: Pass / Reisepass
Zurück zu: Lebenslagen
Allgemein:
Elektron. Kommunikation
Kontakt
Impressum
Passamt
. . . wenn Sie neue Papiere benötigen . . .
Ihre Antrags- und Abholmöglichkeiten:
|
wo? |
wann? |
Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen Friedrich-Ebert-Str. 5 97318 Kitzingen |
MO - MI und FR: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr DO: 08:30 Uhr - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung |
Was müssen Sie beachten?
-
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis bzw. Reisepass mit.
-
Bei der Beantragung eines Passes ist vom Passbewerber ein biometrisches Lichtbild vorzulegen. Der Passbewerber muss zweifelsfrei erkennbar sein. Das Lichtbild ist in einer Größe von 45 X 35 Millimeter in Hochformat ohne Rand abzugeben, wobei das Gesicht in einer Höhe von mind. 32 Millimeter darzustellen ist. Diese speziellen Lichtbilder erstellt jeder Fotograf.
-
Bei Personen unter 16 bzw. 18 Jahren ist der Personalausweis- bzw. der Reisepassantrag von beiden Elternteilen (bzw. Erziehungsberechtigten) persönlich mit zu unterschreiben.
-
Sofern wir erstmals für Sie Ausweispapiere ausstellen, ist uns eine Personenstandsurkunde vorzulegen, aus der Ihre Namensführung hervorgeht.
-
Gebühren sind bei der Antragsstellung zu entrichten.
Wenn es Ihnen sehr eilt:
Ein Expresspass liegt 3 Tage nach Antragsstellung zur Abholung bereit, die Antragsstellung muss dabei bis spätestens 12:00 Uhr erfolgt sein.
Papiere abgelaufen, aber Urlaub vor der Tür?
Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.
Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): www.bundespolizei.de
Kinderreisepässe
-
Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass beantragt werden.
-
Der Pass ist sechs Jahre gültig und kann bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.
-
Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen, ansonsten ist eine Neuausstellung erforderlich.
-
Bei der Antragsstellung ist ein biometrisches Foto und eine Abstammungsurkunde vorzulegen. Größe und Augenfarbe sind anzugeben. Ab dem 10. Lebensjahr ist die persönliche Vorsprache und die Unterschrift des Kindes erforderlich.
-
Der Antrag ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben.
-
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Dokument nicht in allen Staaten (z.B. USA) anerkannt wird.
Allgemeines
-
Derzeit dauert die Fertigstellung eines regulären Personalausweises oder Reisepasses etwa vier Wochen.
-
Sie haben Fragen zu Reise- und Sicherheitshinweisen - hier finden Sie Informationen des Auswärtigen Amts . .
Für Viel-Reisende:
Der „normale Euro-Pass“ hat 32 Seiten, er ist jetzt auch mit 48 Seiten erhältlich.
Die Gebühren in der Übersicht
|
Papier |
Gebühr |
|
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) |
10,00 € |
|
Vorläufiger Reisepass (ein Jahr gültig) |
26,00 € |
|
Kinderreisepass |
13,00 € |
|
Kinderreisepass Verlängerung |
6,00 € |
|
Unter 24 Jahren (Papiere 6 Jahre gültig): |
|
|
Personalausweis |
22,80 € |
|
Reisepass |
37,50 € |
|
Reisepass im Expressverfahren |
69,50 € |
|
Reisepass mit 48 Seiten |
59,50 € |
|
Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren |
91,50 € |
|
Ab 24 Jahren (Papiere 10 Jahre gültig): |
|
|
Personalausweis |
28,80 € |
|
Reisepass |
59,00 € |
|
Reisepass im Expressverfahren |
91,00 € |
|
Reisepass mit 48 Seiten |
81,00 € |
|
Reisepass mit 48 Seiten, im Expressverfahren |
113,00 € |
Weitere INFOs zum "neuen" Personalausweis
Auf www.personalausweisportal.de gibt es Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.
Für weitere Fragen:
Bitte wenden Sie sich an Frau Bosse
(Tel. 0 93 21 / 91 66 -112).