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Ihre Hochzeit: Das soll ein Tag ganz nach Ihren Träumen sein.
Deshalb sind im Vorfeld Ihre Vorstellungen abzuklären; denn dem rechtlichen Rahmen Ihrer Eheschließung muss in allen Belangen Rechnung getragen werden.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Wünsche zu verwirklichen!
An was man so alles denken muss:
Je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und sonstigen persönlichen Umständen sind gesetzlich unterschiedliche Dokumente vorgeschrieben.
| In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche sind: | Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie außerdem folgendes: |
| Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes | Urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe (neue Eheurkunde bzw. neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk) erhältlich beim Eheschließungsstandesamt |
| Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes) | Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben (vorhandene Unterlagen, aus denen die Daten erkennbar sind, bitte mitbringen) |
| Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (in der Geburtsurkunde müssen beide als Eltern eingetragen sein) | |
| Gültiger Reisepass oder Personalausweis |
Bitte vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit unserer Standesbeamtin, Frau Schreiber, für Ihre Anmeldung zur Eheschließung (früher: Aufgebot).
Im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung können Sie dann einen Termin für Ihre Trauung vereinbaren.
Wenn Sie oder Ihr(e) Verlobte(r) Ihren Wohnsitz nicht in einer unserer Mitgliedsgemeinden haben, müssen Sie sich erst an das Standesamt eines Ihrer Wohnsitze wenden!
Heiraten können Sie:
Abbildung: Histor. Sitzungssaal in Sulzfeld a. Main -
| was? | Gebühr |
| Kosten der Anmeldung der Eheschließung und der Eheschließung selbst ca. | 110,00 € |
| Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden | 10,00 € |
| für jede weitere Ausfertigung | 10,00 € |
| Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister | 10,00 € |
Bitte wenden Sie sich an unsere Standesbeamtin, Frau Schreiber
(Tel. 0 93 21 / 91 66 -110).