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Klarstellungssatzung für den Teilbereich Steinbühl

Klarstellungssatzung
der Gemeinde Albertshofen für den
Teilbereich „Steinbühl“
Vom 18. Juli 2007

Aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - Gemeindeordnung – GO - (FN BayRS 2020-1-1-I)) und des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12. 2006 (BGBl. I S. 3316) erlässt die Gemeinde Albertshofen folgende

Satzung:

§ 1 Geltungsbereich
Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Bereich Steinbühl werden gemäß den im beigefügten Lageplan ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2 Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Soweit für ein Gebiet des gemäß § 1 festgelegten Innenbereichs ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nach Inkrafttreten dieser Satzung bekanntgemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB.

§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung nach § 35 Abs. 6 Satz 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Anlage Lageplan (nicht maßstäblich)

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Bebauungsplan Ost